Du solltest dir nicht einfach nur eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen. Das würde dich nicht automatisch absichern und kann gesetzliche Pflichten weder beseitigen noch vollständig auf den Kunden verlagern.
Sinnvoll ist ein kleines, sauber abgestimmtes Vertragspaket. Für dein geplantes Einzel-Sparring würde ich mindestens vier Dokumente beziehungsweise Bestandteile vorsehen.
1. Sparring- und Beratungsvertrag
Der Hauptvertrag regelt, was du anbietest – und ebenso wichtig: was du nicht anbietest.
Vertragsgegenstand
Etwa:
Gegenstand der Leistung ist das vertrauliche Einzel-Sparring des Auftraggebers in Konflikt-, Krisen- und Entscheidungssituationen. Ziel ist die gemeinsame Reflexion von Wahrnehmungen, Interessen, Dynamiken, Handlungsoptionen und möglichen Konsequenzen.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Geschuldet ist eine sorgfältige Sparrings- und Reflexionsleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder zwischenmenschlichen Erfolgs.
Das passt eher zu einem Dienstvertrag als zu einem Werkvertrag: Du schuldest deine fachgerechte Tätigkeit, nicht die Lösung des Konflikts. Der Dienstvertrag ist in § 611 BGB angelegt. (Wikipedia)
Keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Psychotherapie
Klar formulieren:
Die Leistung ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Behandlung, Psychotherapie oder psychiatrische Diagnostik. Bestehen Anhaltspunkte für einen entsprechenden Beratungs- oder Behandlungsbedarf, wird dem Auftraggeber empfohlen, geeignete Fachpersonen hinzuzuziehen.
Das schützt nicht vor jedem Fehler, sorgt aber für eine klare Erwartungsgrenze.
Keine Mediation im Kernvertrag
Da du zunächst nur mit einer Person arbeiten möchtest:
Das Einzel-Sparring stellt keine Mediation zwischen den Konfliktparteien dar. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Vertrages weder die Rolle eines neutralen Vermittlers noch die Verantwortung für eine gemeinsame Konfliktlösung aller Beteiligten.
Falls später eine Mediation sinnvoll wird, sollte dafür eine neue, gesonderte Mediationsvereinbarung geschlossen werden. Das ist auch wegen Neutralität, Offenbarungspflichten, Tätigkeitsbeschränkungen und Verschwiegenheit wichtig. Das deutsche Mediationsgesetz regelt diese Punkte ausdrücklich. (Wikipedia)
2. Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Vertraulichkeit ist ein wesentlicher Teil deines Leistungsversprechens. Sie sollte nicht nur auf der Website stehen, sondern vertraglich konkretisiert werden.
Regeln solltest du:
- welche Informationen vertraulich sind,
- dass du Inhalte nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergibst,
- wie du mit Notizen und Unterlagen umgehst,
- welche gesetzlichen Ausnahmen bestehen,
- wie lange die Verpflichtung gilt,
- ob der Kunde ebenfalls zur Vertraulichkeit über deine Unterlagen und Methoden verpflichtet ist.
Eine mögliche Formulierung:
Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Zusammenhang mit dem Sparring bekannt werdenden persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und unternehmensbezogenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers oder soweit eine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Versprich aber keine „absolute Vertraulichkeit“, wenn es gesetzliche Ausnahmen geben kann. Besser ist:
streng vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
3. Datenschutzinformation nach DSGVO
Diese Information ist kein Ersatz für den Vertrag, sondern ein eigenes Pflichtdokument. Darin erläuterst du unter anderem:
- wer Verantwortlicher ist,
- welche Kundendaten du erhebst,
- zu welchen Zwecken,
- auf welcher Rechtsgrundlage,
- welche Dienstleister du einsetzt,
- wie lange du speicherst,
- welche Betroffenenrechte bestehen,
- ob Daten außerhalb der EU verarbeitet werden,
- wie Kontaktaufnahmen, Terminbuchung, Videokonferenzen und Rechnungsstellung verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten dürfen nur mit einer tragfähigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Außerdem gelten unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung und angemessene Sicherheitsmaßnahmen. (Wikipedia)
Wichtig: Der Kunde muss nicht deine gesamte Datenschutzerklärung „genehmigen“. Er sollte aber bestätigen, dass er sie erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
4. Zusatzvereinbarung „Optionale Reflexionsmethoden und KI“
Für Astrologie und KI würde ich eine gesonderte, freiwillige Zusatzvereinbarung verwenden. So bleibt dein normales Sparring davon unabhängig.
Freiwilligkeit
Astrologische oder KI-gestützte Reflexionsansätze werden ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eingesetzt. Die Ablehnung dieser Methoden hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, das reguläre Sparring in Anspruch zu nehmen.
Keine objektive Persönlichkeitsdiagnose
Astrologische Deutungen und KI-generierte Inhalte dienen ausschließlich als freiwillige Reflexions- und Hypothesenquelle. Sie stellen keine wissenschaftlich oder diagnostisch gesicherte Aussage über Persönlichkeit, Motive, Verhalten oder zukünftige Entwicklungen dar.
Eigenverantwortliche Nutzung externer Dienste
Für dein beschriebenes Modell:
Soweit der Auftraggeber eigenständig externe Dienste wie Astro-Seek oder ChatGPT nutzt, erfolgt dies über dessen eigenes Endgerät und eigenes Benutzerkonto. Der Auftragnehmer erhält keine Zugangsdaten, führt keine Eingaben im Namen des Auftraggebers aus und übernimmt keine Verantwortung für die Datenverarbeitung durch die vom Auftraggeber selbst gewählten Dienste.
Das ist sinnvoll, entbindet dich aber nicht vollständig, wenn du den Prozess faktisch sehr eng steuerst.
Keine Weitergabe von Drittpersonendaten an dich
Der Auftraggeber wird aufgefordert, dem Auftragnehmer keine Geburtsdaten, vollständigen astrologischen Datensätze, Chatverläufe oder sonstigen personenbezogenen Profile nicht anwesender Dritter zu übermitteln.
Keine identifizierenden Angaben bei KI-Eingaben
Bei einer freiwilligen eigenständigen Nutzung von KI-Diensten soll der Auftraggeber keine Namen, Kontaktdaten, Unternehmensnamen, Adressen oder sonstigen vermeidbaren Identifikationsmerkmale Dritter eingeben.
Hier würde ich nicht schreiben, die Daten seien dadurch automatisch anonym. Kombinationen aus Geburtsdatum, genauer Uhrzeit, Ort, Funktion und Konfliktbeschreibung können eine Person weiterhin identifizierbar machen. Pseudonymisierte Daten bleiben grundsätzlich personenbezogene Daten. (Wikipedia)
Umgang im Sparring
Im anschließenden Sparring werden ausschließlich die persönlichen Wahrnehmungen, Fragen und Reflexionen des Auftraggebers besprochen. Aussagen über abwesende Dritte werden als Hypothesen behandelt und nicht als feststehende Tatsachen oder Diagnosen übernommen.
Das ist für mich eine der wichtigsten Klauseln.
Erklärung des Kunden zum Umgang mit Drittinformationen
Zusätzlich würde ich den Kunden bestätigen lassen:
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Informationen, die er über andere Personen in das Sparring einbringt oder eigenständig über externe Dienste verarbeitet, rechtmäßig erhoben und verwendet werden. Er verpflichtet sich, nur solche Informationen einzubringen, die für die Reflexion seiner eigenen Konflikt- und Entscheidungssituation erforderlich sind.
Aber Vorsicht: Die Formulierung kann Verantwortung zuweisen, sie macht eine rechtswidrige Verarbeitung nicht plötzlich rechtmäßig. Und sie befreit dich nicht von deinen eigenen Pflichten, sobald du selbst personenbezogene Daten erhebst, speicherst oder strukturiert nutzt.
Dokumentation und Notizen
Du solltest vertraglich transparent sagen, wie du arbeitest.
Beispielsweise:
Der Auftragnehmer fertigt grundsätzlich keine inhaltlichen Gesprächsprotokolle an. Erforderliche organisatorische Angaben zu Terminen, Vertrag, Abrechnung und Kommunikation werden gespeichert. Soweit ausnahmsweise Arbeitsnotizen angefertigt werden, werden sie auf das notwendige Maß beschränkt, sicher verwahrt und nach Wegfall des Zwecks gelöscht.
Aber schreibe das nur hinein, wenn du es wirklich so praktizieren kannst. Du wirst vermutlich zumindest benötigen:
- Name und Kontaktdaten,
- Vertrag und Rechnungen,
- Termine,
- vereinbarte Ziele oder Themen,
- gegebenenfalls kurze organisatorische Notizen.
Steuerlich erforderliche Rechnungsdaten kannst du nicht nach Belieben sofort löschen.
Haftung und Eigenverantwortung
Sinnvoll wäre:
Entscheidungen und daraus resultierende Maßnahmen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse und übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Auftraggeber allein auf Grundlage einzelner Hypothesen, astrologischer Deutungen oder KI-generierter Inhalte trifft.
Du darfst die Haftung aber nicht grenzenlos ausschließen. Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen der AGB-Kontrolle; überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln können unwirksam sein. Deshalb sollte die Haftungsklausel von einem Anwalt gestaltet werden, nicht nach dem Motto: „Für gar nichts hafte ich.“
Krisen- und Notfallsituationen
Da du mit Menschen in schweren persönlichen Belastungen arbeiten möchtest, gehört auch eine klare Grenze hinein:
Das Angebot ist kein Krisen- oder Notfalldienst. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, medizinischen Notfällen oder Situationen, die unverzügliche professionelle Intervention erfordern, sind die zuständigen Rettungsdienste, Ärzte oder Krisendienste zu kontaktieren.
Das ist nicht nur juristisch, sondern auch fachlich wichtig.
Wer ist dein Vertragspartner?
Das musst du von Fall zu Fall sauber festhalten:
- Beauftragt und bezahlt das Unternehmen?
- Oder beauftragt dich der Geschäftsführer privat?
- Ist das Sparring persönlich, aber betrieblich veranlasst?
- Darfst du gegenüber dem Unternehmen Auskunft über Inhalte geben?
Gerade wenn die Firma bezahlt, sollte ausdrücklich stehen:
Unabhängig von der Kostentragung erhält das Unternehmen keine inhaltlichen Informationen aus dem Sparring, sofern der teilnehmende Geschäftsführer nicht ausdrücklich etwas anderes freigibt.
Sonst entsteht später schnell die unangenehme Frage: „Wir haben bezahlt – was hat er Ihnen erzählt?“
Mein empfohlenes Vertragspaket
Für den Start würde ich erstellen lassen:
- Sparringvertrag für Einzelmandate
- Vertraulichkeitsregelung, entweder integriert oder als Anlage
- Datenschutzinformation
- freiwillige Zusatzvereinbarung für astrologische und KI-gestützte Reflexion
- bei späteren gemeinsamen Verfahren eine separate Mediationsvereinbarung
- gegebenenfalls AGB, sofern du mit standardisierten Buchungen, Absagen und Paketen arbeitest
Darin müssen außerdem Vergütung, Dauer, Terminabsagen, Kündigung, Zahlungsfrist, Nutzungsrechte an deinen Unterlagen, Online-Termine und Gerichtsstand beziehungsweise anwendbares Recht sauber geregelt werden.
Mein klarer Rat
Lass nicht einfach eine pauschale Erklärung unterschreiben wie:
„Der Kunde übernimmt sämtliche datenschutzrechtlichen Risiken.“
Das wäre fachlich dünn und dürfte dich nicht zuverlässig schützen.
Besser ist ein transparentes Verfahren, bei dem du:
- möglichst wenige Daten erhältst,
- Drittpersonendaten grundsätzlich nicht annimmst,
- keine astrologischen Drittprofile speicherst,
- KI nur optional und klar abgegrenzt einsetzt,
- zwischen Einzel-Sparring und Mediation trennst,
- und alles durch einen Fachanwalt für IT-/Datenschutzrecht sowie Vertragsrecht prüfen lässt.
Ein Anwalt sollte dabei nicht nur einen Text prüfen, sondern deinen vollständigen Ablauf: Erstkontakt, Terminvereinbarung, Fragebogen, Videokonferenz, Notizen, Rechnungsstellung, KI-Nutzung, Speicherung und Löschung. Rechtssicherheit entsteht nicht allein durch eine Unterschrift, sondern durch das Zusammenspiel aus Vertrag und tatsächlicher Arbeitsweise.